Kinderbehandlung

Kinder sollten frühzeitig an regelmäßige Zahnarztbesuche gewöhnt werden, um Eltern und Kind bezüglich Zahnpflege und zahngesunder Ernährung früh zu sensibilisieren. Wichtig dabei ist, den Zahnarztbesuch positiv zu gestalten, damit Ängste erst gar nicht aufkommen und die Behandlung ganz ohne Stress für Kinder und Eltern verläuft. Unser Ziel ist, dass Ihr Kind gerne wiederkommt!

Wenn Sie wissen möchten was es mit Zahnmarmelade oder Himbeerknete auf sich hat, dann kommen Sie zu uns. Wir zeigen’s Ihnen.

Zahnärztliche Frühuntersuchung – FU
Die zahnärztliche Frühuntersuchung (FU) dient der Erkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Sie wird im Alter von 30 – 72 Monaten durchgeführt und kann in diesem Zeitraum dreimal durchgeführt werden. Der Abstand zwischen zwei Untersuchungen muss mindestens 12 Monate betragen. Einzelne gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen mittlerweile bei Kleinkindern im Alter von 6 – 30 Monaten die Kosten zweier zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen.

Gleichzeitig ermöglicht die Frühuntersuchung Defizite in der Zahnpflege rechtzeitig zu erkennen. So können die Eltern über die richtige Zahnpflege ihrer Kinder aufgeklärt und Ernähungshinweise zur zahngesunden Ernährung gegeben werden. Demzufolge ist die FU beim Zahnarzt sowohl für die Kinder als auch für die Eltern von großem Nutzen und sollte daher regelmäßig wahrgenommen werden.

Zahnputzschule
Sobald das erste Milchzähnchen durchbricht, sollte mit dem Zähneputzen begonnen werden. In unserer Zahnputzschule lernen Ihre Kleinen den richtigen Umgang mit der Zahnbürste. Da das Putzen mit der Zahnbürste im Zahnzwischenraum nicht ausreichend ist, zeigen wir Ihnen und Ihren Kindern die richtige Handhabung von Zahnseide oder Zahnseidesticks, denn die Zahnzwischenräume sind besonders anfällig für Karies.

Individualprophylaxe – IP
Ab dem 6. Lebensjahr beginnt der Zahnwechsel. Ab jetzt sollten halbjährliche Kontrolluntersuchungen und Prophylaxemaßnahmen durchgeführt werden.Zu den individualprophylaktischen Leistungen (kurz IP-Leistungen) zählen die Erstellung des Mundhygienestatus (IP1), Zahnputztraining mit Zahnbürste und Zahnpflegehilfsmitteln und Aufklärung über zahngesunde Ernährung (IP2), die Fluoridierung der Zähne (IP4) und die Fissuren- und Grübchenversiegelung (IP5)

Fissurenversiegelung
Sind bei Ihrem Kind die bleibenden Backenzähne (Molaren) komplett durchgebrochen, sind diese unmittelbar nach dem Zahndurchbruch besonders kariesgefährdet. Daher empfiehlt sich eine sogenannte Fissuren- und Grübchenversiegelung , die an den besonders kariesanfälligen Kauflächen vorgenommen wird. Dazu wird die Kaufläche zunächst gereinigt und im Anschluss mit einem Ätzgel angeraut (konditioniert). Nach einer bestimmten Einwirkzeit wird das Ätzgel gründlich vom Zahn gespült und dieser getrocknet. Dann wird der Versiegelungskunststoff aufgetragen und mit einem speziellen Licht ausgehärtet. Im Anschluß wird die Kaufläche des Zahnes poliert und fluoridiert. Die Fissuren- und Grübchenversiegelung ist nicht nur eine gute Maßnahme zur Kariesvorsorge. Darüber hinaus erleichtert sie Ihrem Kind die tägliche Zahnpflege.Bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 6 – 17 Jahren wird die Fissurenversiegelung der ersten und zweiten bleibenden Backenzähne (Molaren) vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die Prämolaren werden, obwohl sie auch Fissuren haben und eine Versiegelung unter den genannten Voraussetzungen medizinisch sinnvoll ist, nicht gezahlt. Private Krankenversicherungen übernehmen erfahrungsgemäß die Kosten für eine Fissurenversiegelung für Patienten jeden Alters an allen zu behandelnden Zähnen.